Konzeptionelle Ziele

Straffällig gewordene Menschen werden auf der Grundlage ihrer Kompetenzen befähigt, in Straffreiheit und mit Verantwortung für sich und andere am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen und dieses mit zu gestalten. Wirksame und nachhaltige Integrationsmaßnahmen leisten hierbei einen maßgeblichen Beitrag zum Opferschutz.

Die beteiligten Verbände, Einrichtungen und Institutionen haben für die Zusammenarbeit verbindliche Ziele festgelegt, sie vernetzen ihre Angebote und entwickeln Verfahrensstandards.

Eine vernetzte Straffälligenhilfe hat sowohl die Aufgabe, auf Straftäter einzuwirken, als auch in der Gesellschaft ein resozialisierungsfreundliches Klima zu erzeugen.

Ein wesentlicher Bestandteil der trägerübergreifenden Zusammenarbeit bildet die Einzelfallkooperation. Unter Beteiligung der hilfebedürftigen Person erfolgt im Rahmen von Hilfeplankonferenzen eine Ermittlung des Hilfebedarfes. Hilfeziele werden vereinbart und Maßnahmen zu deren Zielerreichung festgelegt. Die Wirksamkeit und Eignung der Maßnahmen werden im weiteren Verlauf der Hilfeplankonferenzen überprüft und bei Bedarf angepasst, ein Ergebnisprotokoll wird erstellt.

Rahmenkonzept des Netzwerks Bielefeld